FAQ von iMaps

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier sind die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden. Schauen Sie sich bitte unsere FAQ an. Sie werden sicherlich die eine oder andere Antwort darin finden.

Anlageverwalter müssen eine Genehmigung zur Durchführung der Vermögensverwaltung haben. In der Europäischen Union wäre das eine MIFID-Lizenz. In der Schweiz kann dies entweder eine FINMA- oder eine SRO-Zulassung sein. In anderen Ländern bedarf es einer gleichwertigen Genehmigung.

Unsere ETIs sind übertragbare Wertpapiere. Marketingaktivitäten sind daher in den Prospektrichtlinien geregelt.

Mit iMaps Capital Markets können Sie entweder einen ETI mit Marketingrechten nur für professionelle Anleger oder einen ETI mit öffentlichen Angebotsrechten auch für Privatanleger lancieren.

Der Vertrieb von Finanzinstrumenten in der Europäischen Union wird durch die MiFID-II-Richtlinie geregelt. Daher muss jede Marketingaktivität darauf hinweisen, dass Anleger, die am Kauf von ETIs interessiert sind, dies über eine MiFID-lizenzierte Bank oder Broker tun müssen.

Unser Programm zur Emission von ETIs ist ein echtes „ganz Europa“ Angebot.

Das öffentliche Angebot an qualifizierte Anleger ist in der Schweiz, der Europäischen Union und in Großbritannien gestattet. Darüber hinaus können unsere ETIs auch an Privatanlegern mit einem Mindestbetrag von EUR 1000 in Liechtenstein, Deutschland, Österreich, Italien, Luxemburg und Irland öffentlich angeboten werden.

Alle unsere ETIs können zudem von akkreditierten Anlegern in Singapur und Hongkong privat platziert werden.

Anders als AMCs der ersten Generation, die von Banken ausgegeben werden, sind die iMaps ETI-Vermögenswerte gesichert. iMaps verpfändet die zugrunde liegenden Vermögenswerte an einen unabhängigen Treuhänder, der die zugrunde liegenden Vermögenswerte zugunsten der ETI-Inhaber hält. Dies reduziert das Kreditrisiko des Emittenten auf nahezu Null.

Somit ist es die einzig wahre Alternative zu einem Investmentfonds und unserer Ansicht nach die einzige finanziell vernünftige Option für die Auflegung und Verwaltung eines Investmentvehikels mit einem verwalteten Vermögen von weniger als EUR 20 Mio. (AuM). Wir empfehlen, mit einem gesicherten ETI zu beginnen und in einen Fonds umzuwandeln, sobald es über ein AuM von mehr als EUR 50 Mio. verfügt. Andernfalls haben Sie aufgrund aller festen Verwaltungskosten eines Fonds eine sehr hohe TER (Gesamtkostenquote).

Wir bieten unseren Kunden massgeschneiderte Lösungen. Public Retail Offering ETIs werden an der MTF der Börse Stuttgart notiert und stehen der Öffentlichkeit mit einer Mindestinvestition von nur EUR 1000 zur Verfügung.

Alle unsere ETIs sind in den wichtigsten Clearingsystemen eingerichtet und können mit unserer Zahlstelle OTC gehandelt werden. Sie sind zugelassene Instrumente in SIX, Euroclear und Clearstream.

Nein, denn einer der vielen Vorteile der iMaps-Plattform besteht darin, dass der Prime Broker auch die Funktion als Verwahrstelle übernehmen kann. Im Vergleich zu einem alternativen Investmentfonds führt dies zu erheblichen Kosteneinsparungen. Das heißt, nicht nur die Depotbankgebühren, sondern auch die Handelsgebühren sind innerhalb eines ETI viel niedriger.

Der Emittent verwendet unabhängige Directors und einen externen Wirtschaftsprüfer. Die Treuhandfunktion übernimmt die Intertrust Group.

Es gibt kein gesetzlicher Mindestbetrag für die Auflegung eines ETI. Allerdings, ab EUR 1 Mio. wird es preislich interessant.

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